Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.647   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11204
VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.647 (https://dejure.org/2007,11204)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.03.2007 - 4 CE 07.647 (https://dejure.org/2007,11204)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. März 2007 - 4 CE 07.647 (https://dejure.org/2007,11204)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,11204) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinausgehen des Inhalts einer Sicherungsanordnung über den Umfang der gesetzlichen Sperrwirkung des Artikels 18a Ab. 9 Gemeindeordnung Bayern (GO,BY); Unterlassung der Bekanntmachung einer Satzung bzw. Verordnung bei zulässigem Bürgerbegehren gegen den Erlass einer ...

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; BV Art. 12 Abs. 2; ; GO Art. 18a Abs. 9; ; BauGB § 33; ; BauGB § 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalrecht, einschließlich Recht der kommunalen Zusammenarbeit, soweit nicht der 23. Senat zuständig ist Streitigkeiten im Zusammenhang mit Einheimischenmodellen: Bürgerbegehren; Bauleitplanung; Einstellung eines Bauleitplanverfahrens; Aufgabe projektbezogener ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgerbegehren gegen Bauleitplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 199
  • DÖV 2007, 802
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.416

    Einstellung von Bauleitplanverfahren durch Bürgerbegehren - Bürgerbegehren -

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.647
    Die dagegen erhobene Beschwerde der Antragsgegnerin hat der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom heutigen Tag zurückgewiesen (Az.: 4 CE 07.416).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom heutigen Tag im Verfahren 4 CE 07.416 entschieden, dass das Bürgerbegehren zulässig ist; auf die Gründe dieses Beschlusses wird Bezug genommen.

  • VerfGH Bayern, 15.07.1999 - 103-VI-97
    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.647
    Vor dem Eintritt der gesetzlichen Sperrwirkung des Art. 18a Abs. 9 GO durch die gemeindliche Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens oder ein dazu rechtskräftig verpflichtendes verwaltungsgerichtliches Urteil kann eine vorläufige Schutzwirkung zugunsten der Antragsteller im Wege der gerichtlichen Anordnung nach § 123 VwGO erreicht werden, wenn aufgrund einer konkreten Abwägung gesichert erscheint, dass das Bürgerbegehren zulässig ist und nicht im Einzelfall sachliche Gründe für ein alsbaldiges Handeln auf der Seite der Gemeindeorgane den Vorzug verdienen (vgl. BayVerfGH, E.v. 13.4.2000 - Vf. 4-IX-00, BayVBl. 2000, 460/462; E.v. 15.7.1999 - Vf. 103-VI-97, BayVBl. 1999, 624/625 f.).

    Mit Blick auf die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotene Abwägung zwischen dem Recht der Gemeindebürger auf Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid und dem gegenläufigen Erfordernis der Gewährleistung eigenständigen, selbstverantwortlichen und funktionsfähigen Handelns der gewählten Gemeindeorgane (BayVerfGH, E.v. 15.7.1999 - Vf. 103-VI-97, BayVBl. 1999, 624/625 f.) ist der Erlass einer weitergehenden Sicherungsanordnung rechtfertigungsbedürftig.

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.647
    Der Zulassungstatbestand des § 33 BauGB ist missbrauchsanfällig und deshalb eng auszulegen; unter Beachtung seiner Funktionalität setzt seine Anwendung voraus, dass die planende Gemeinde ernsthaft gewillt ist, die Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten eines Bebauungsplans unverzüglich zu schaffen (BVerwG, U.v. 1.8.2002 - 4 C 5.01, DVBl. 2003, 62/66 f.).
  • BVerwG, 15.10.2001 - 4 BN 48.01

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; fehlende Bekanntmachung; Statthaftigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.647
    Betreibt die Gemeinde die Planaufstellung nicht konsequent weiter, wird die materielle Planreife mit zunehmendem Zeitablauf immer zweifelhafter (BVerwG, B.v. 25.11.1991 - 4 B 212.91 ; B.v. 15.10.2001 - 4 BN 48.01, NVwZ-RR 2002, 256).
  • VerfGH Bayern, 13.04.2000 - 4-IX-00

    Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bayern: Schutz des Bürgerentscheids"

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.647
    Vor dem Eintritt der gesetzlichen Sperrwirkung des Art. 18a Abs. 9 GO durch die gemeindliche Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens oder ein dazu rechtskräftig verpflichtendes verwaltungsgerichtliches Urteil kann eine vorläufige Schutzwirkung zugunsten der Antragsteller im Wege der gerichtlichen Anordnung nach § 123 VwGO erreicht werden, wenn aufgrund einer konkreten Abwägung gesichert erscheint, dass das Bürgerbegehren zulässig ist und nicht im Einzelfall sachliche Gründe für ein alsbaldiges Handeln auf der Seite der Gemeindeorgane den Vorzug verdienen (vgl. BayVerfGH, E.v. 13.4.2000 - Vf. 4-IX-00, BayVBl. 2000, 460/462; E.v. 15.7.1999 - Vf. 103-VI-97, BayVBl. 1999, 624/625 f.).
  • BVerwG, 25.11.1991 - 4 B 212.91

    Aufhebung einer Baugenehmigung für ein im zweiten Weltkrieg teilweise zerstörtes

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.647
    Betreibt die Gemeinde die Planaufstellung nicht konsequent weiter, wird die materielle Planreife mit zunehmendem Zeitablauf immer zweifelhafter (BVerwG, B.v. 25.11.1991 - 4 B 212.91 ; B.v. 15.10.2001 - 4 BN 48.01, NVwZ-RR 2002, 256).
  • OVG Berlin, 18.07.2001 - 2 S 1.01

    Bauplanungsrecht: Kein Lärmschutz für einen Friedhof im Mischgebiet, Vorbelastung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.647
    Die materielle Planreife muss im Zeitpunkt der Beurteilung eines Vorhabens gegeben sein (OVG Berlin, B.v. 18.7.2001 - 2 S 1/01, NVwZ-RR 2001, 722); sie kann mit Blick auf den Ablauf des Bauleitplanverfahrens auch wieder entfallen.
  • VGH Bayern, 25.06.2012 - 4 CE 12.1224

    Bürgerbegehren auf Einstellung einer Bauleitplanung bei Zweckvereinbarung mit

    Der Inhalt einer Sicherungsanordnung darf allerdings nicht über den Umfang der gesetzlichen Sperrwirkung des Art. 18a Abs. 9 GO hinausgehen (BayVGH vom 30.12.2002 Az. 4 CE 02.2272; vom 19.3.2007 Az. 4 CE 07.416 ; vom 19.3.2007 BayVBl 2007, 497).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 19.3.2007 BayVBl 2007, 497) ist, soweit sich Bürgerbegehren gegen eine beabsichtigte Bauleitplanung richten, eine auf Unterlassung der Bekanntmachung der betreffenden Genehmigung bzw. eine auf Unterlassung der Bekanntmachung der Satzung gerichtete Sicherungsanordnung ausreichend.

  • VGH Bayern, 05.03.2020 - 4 CE 20.278

    Sicherung des Anspruchs auf Zulassung eines Bürgerbegehrens

    Der auf die Vermeidung vollendeter Tatsachen gerichtete Sicherungsanspruch der Vertreter des Bürgerbegehrens kann unter diesen Umständen regelmäßig nur darauf gerichtet sein, die Bekanntmachung des Bebauungsplans bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu unterlassen (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2007 - 4 CE 07.647 - BayVBl 2007, 497 Rn. 22; B.v. 19.3.2007 - 4 CE 07.416 - juris Rn. 28; B.v. 25.6.2012 - 4 CE 12.1224 - BayVBl 2013, 19 Rn. 34; B.v. 18.1.2019 - 4 CE 18.2578 - juris Rn. 17).

    Angesichts dieser Erklärung, die das Inkrafttreten der Satzung auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschiebt, kann einstweilen auch nicht (mehr) von einer materiellen Planreife im Sinne des § 33 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ausgegangen werden (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2007 - 4 CE 07.647 - a.a.O., Rn. 22 ff.), so dass offenbleiben kann, ob der spezielle Zulässigkeitstatbestand des § 33 BauGB außerhalb eines förmlichen Zulassungsverfahrens überhaupt anwendbar ist.

  • VGH Bayern, 18.01.2019 - 4 CE 18.2578

    Zulassung eines Bürgerbegehrens

    Um das Entstehen eines solchen Genehmigungsanspruchs im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verhindern, muss lediglich der Antragsgegnerin vorläufig untersagt werden, den abschließenden Satzungsbeschluss zu fassen bzw. diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2007 - 4 CE 07.647 - BayVBl 2007, 497).
  • VG Freiburg, 23.07.2012 - 6 K 41/11

    Auslegung eines Bebauungsplans durch die Baurechtsbehörde und

    Nach ganz einhelliger Meinung in der gesamten Rechtsprechung und Literatur ist nämlich die Baurechtsbehörde nur an die Versagung, nicht aber an die Erteilung eines gemeindlichen Einvernehmens gebunden (so das BVerwG in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschl. v. 16.12.1969 - IV B 121.69 -, DÖV 1970, 349 = juris und Beschl. v. 29.1.1982 - 4 B 204 /81 -, BRS 39 Nr. 45, Beschl. v. 10.10.1991 - 4 B 167/91 -, Buchholz 406.11 § 36 BauGB Nr. 45 = juris sowie Beschl. v. 15.11.1991 - 4 B 191/91 -, NVwZ-RR 1992, 529; BayVGH, Beschl. vom 19.3.2007 - 4 CE 07.647 -, NVwZ-RR 2008 und Beschl. vom 11.5.2010 - 14 ZB 09.2060 -, juris; Söfker in Ernst/Zinkhahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB Kommentar, Rdnr. 27 zu § 36 BauGB; Brügelmann/Dürr, BauGB, Kommentar, Rdnr. 14 zu § 36; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Kommentar, § 36 Rdnr. 9 sowie Roeser, in: Berliner Kommentar zum BauGB, § 36 Rdnr. 14 und Schultz, Zuständigkeiten und Mitwirkungsformen im baurechtlichen Genehmigungsverfahren, 1980, S. 341).
  • VG Weimar, 16.12.2014 - 3 E 1333/14

    Sperrwirkung eines Bürgerbegehrens

    Allerdings wird hierzu in der Kommentarliteratur unter Bezugnahme vorwiegend auf die Rechtsprechung zur Rechtslage in Bayern, aber auch zu derjenigen in Sachsen (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 - Juris Rdnr. 26 und Beschluss vom 19.03.2007 - 4 CE 07.647 - Juris Rdnr. 17 sowie Sächsisches OVG, Beschluss vom 29.09.2008 - 4 B 209/08 - Juris Rdnr. 10) vertreten, dass auch schon vor dem Eintritt der gesetzlichen Sperrwirkung ein Sicherungsanspruch im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO durchgesetzt werden kann, wenn die Frage, ob das Bürgerbegehren zuzulassen ist, bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit einer solch hohen Wahrscheinlichkeit bejaht werden kann, dass eine gegenteilige Entscheidung im Hauptsacheverfahren praktisch ausgeschlossen ist und der mit dem Hauptsacheverfahren verbundene Zeitablauf voraussichtlich eine Erledigung des Bürgerbegehrens zur Folge hat (Rücker et al., a.a.O.; Wachsmuth/Oehler, Thüringer Kommunalrecht, Stand März 2014, § 17 ThürKO Anm. 2.3.2.4.2, in Bezug auf den hier relevanten Zeitraum aber wohl widersprüchlich zu Anm. 3.8.3.3 am Ende, vgl. auch unten).

    Denn sowohl die Thüringer Kommentarliteratur (s.o.) als auch der BayVGH postulieren jedenfalls, dass der Inhalt einer Sicherungsanordnung nicht über den Umfang der gesetzlichen Sperrwirkung hinausgehen dürfe (Beschluss vom 19.03.2007, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.416

    Einstellung von Bauleitplanverfahren durch Bürgerbegehren - Bürgerbegehren -

    Ist ihr ernstlicher Planungswille weggefallen (z.B. aufgrund eines ablehnenden Bürgerentscheids) oder gehemmt (aufgrund der Sperrwirkung eines Bürgerbegehrens gemäß Art. 18a Abs. 9 GO bzw. einer gerichtlichen Sicherungsanordnung gemäß § 123 VwGO), entfällt die materielle Planreife und damit die Anwendbarkeit des § 33 BauGB (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom heutigen Tag im Verfahren 4 CE 07.647).
  • VG Augsburg, 28.01.2020 - Au 7 E 20.167

    Erfolgreicher Eilantrag mit dem Ziel der Gewährleistung der Durchführung eines

    Das Gericht verkennt hierbei nicht die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2007 (B.v. 19.3.2007 - 4 CE 07.647 - juris), auf die sich die Antragsgegnerin im Hinblick auf ihre Zusicherung, bis zur Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens den Bebauungsplan "... Straße" nicht bekanntzumachen, bezogen hat.
  • VG Bayreuth, 25.03.2009 - B 3 E 09.88

    Kommunalrecht; Bürgerbegehren; Zulässigkeit des Bürgerbegehrens; Fragen der

    Dabei darf der Inhalt einer Sicherungsanordnung nicht über den Umfang der gesetzlichen Sperrwirkung des Art. 18a Abs. 9 GO hinausgehen (BayVGH Beschlüsse vom 19.3.2007 Az. 4 CE 07.647 BayVBl 2007, 497/498 und Az. 4 CE 07.416 Juris RdNr. 16 jeweils m.w.N.).
  • VG München, 18.09.2013 - M 7 E 13.3826
    In der Regel ist vorläufiger Rechtsschutz in Bezug auf Bürgerbegehren deshalb auf die Unterlassung von Maßnahmen der Gemeinde beschränkt, die die Ziele des Bürgerbegehrens unterlaufen (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2007 - 4 CE 07.416 - BayVBl 2007, 497).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht